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Vor der Fahrt in den Skiurlaub sollte man die Verkehrsregeln im Ausland kennen


Vor der Fahrt in den Winterurlaub sollten sich Autofahrer gut über die Verkehrsregeln der Länder, die sie besuchen wollen, informieren. So hat etwa in Italien nicht der Kreisverkehr Vorfahrt, sondern die Autofahrer, die den Kreisel befahren wollen. Zudem gilt in einer Reihe von Ländern die Vorschrift, für jeden Mitfahrer eine Warnweste für den Pannenfall dabeizuhaben, oder es besteht eine generelle Tagfahrlicht-Pflicht. Dierk Engelke vom Versicherer HDI-Gerling: "Aber auch ohne ausdrückliche Pflicht ist es gerade bei diesigem Wetter, Schneefall oder auch bei gleißendem Schnee besonders wichtig, andere durch ausreichende Beleuchtung auf das eigene Fahrzeug aufmerksam zu machen."


Wer in Österreich und der Schweiz ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs ist, muss mit hohen Strafen rechnen. In Italien und Frankreich sind ebenfalls Teile der Autobahnen kostenpflichtig. Auch die Verkehrsschilder und die Parkverbotsmarkierungen sehen zum Teil anders aus als in Deutschland. So bedeutet in Frankreich ein gelber unterbrochener Streifen ein Parkverbot. Ist der gelbe Streifen durchgezogen, besteht ein generelles Park- und Halteverbot. Dierk Engelke: "Strafzettel für Verkehrsverstöße im Ausland kann man bei seiner Rückkehr nach Deutschland häufig nicht mehr ungestraft in den Papierkorb werfen: Seit dem 1. Oktober 2010 werden Knöllchen aus dem Ausland zum Teil auch in Deutschland vollstreckt."


Wer im Ausland einen Verkehrsverstoß wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung begeht, kann den Strafzettel bei seiner Rückkehr nach Deutschland häufig nicht mehr ungestraft in den Papierkorb werfen: Seit dem 1. Oktober 2010 werden Knöllchen aus dem Ausland zum Teil auch in Deutschland vollstreckt.

Foto Quelle: djd/HDI Gerling

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